Hinweisgebersystem bei der Fischer GmbH
Rechtlicher Rahmen
Aufgrund der Verantwortung für Transparenz und ethisches Handeln haben wir bei der Fischer GmbH geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ergriffen.
Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines sicheren Umfelds für Meldungen durch den Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower). Infolgedessen sollen die Erkennung und Behebung potenzieller Missstände oder rechtswidriger Handlungen ermöglicht und gefördert werden.
Meldungsinhalte
Verstöße gegen geltende Vorschriften können für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Kunden ein hohes Risiko darstellen. Um Missstände zeitnah aufdecken, untersuchen und beheben zu können, müssen diese zuverlässig erkannt werden. Deshalb ermutigen wir Hinweisgeber dazu, potenzielle Verstöße gegen Gesetze und geltende Regelungen zu melden.
Besondere Risiken bergen Verstöße gegen
- Produktsicherheit und Konformität
- Bestimmungen zur Finanzprüfung und Rechnungslegung
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen
- Verhaltensrichtlinien und sonstigen interne Richtlinien
Weiter sind als besonders kritisch zu sehen
- Betrug und Korruption
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung
Die gemeldeten Verstöße müssen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit erfolgen. Dabei ist ein begründeter Verdachtsmoment ausreichend.
Meldeverfahren
Bei der Fischer GmbH ist für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen die „Interne Meldestelle (HinSchG)“ zuständig und unter
Alternativ ist eine Meldungsabgabe gegenüber der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz möglich. Auf deren Website werden Informationen über die Meldungsabgabe bereitgestellt.
Ablauf der Meldung
- Abgabe der Meldung:Die Meldung wird aufgenommen, anonym bearbeitet und vertraulich behandelt, soweit gesetzlich zulässig. Die Meldungsabgabe erfolgt stets freiwillig.
- Bestätigung:Nach Eingang Ihrer Meldung erfolgt eine Bestätigung über den Erhalt.
- Prüfung und Bewertung: Die Meldung wird anhand der vorliegenden Informationen geprüft und bewertet. Für eine gründliche Prüfung sind ausführliche und möglichst konkrete Informationen von Vorteil.
- Maßnahmen: Die zur Behebung des Missstands erforderlichen Maßnahmen werden abgeleitet und ergriffen.
Schutzmaßnahmen
Die Fischer GmbH garantiert einen besonderen Schutz für Hinweisgeber (= hinweisgebende Personen) im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Vonseiten der Fischer GmbH werden keine Vergeltungs-maßnahmen ergriffen.
Zudem ist es verboten, Meldungen bzw. die auf Meldungen folgende Kommunikation zu behindern oder Druck auf Hinweisgeber auszuüben. Hierbei zählt bereits der Versuch. Ebenso sind Vereinbarungen, die die Rechte hinweisgebender Personen oder sonstiger nach dem HinSchG geschützter Personen einschränken, unwirksam.
Vom Schutz ausgenommen sind jedoch Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden.
Verarbeitung personenbezogener Daten, Dokumentation, Löschung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme angegeben werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Dokumentation sowie die Löschung von Daten werden entsprechend den Vorgaben des HinSchG vorgenommen.
Kontaktdaten
Firma: Fischer GmbH
Anschrift: Im Wasserfall 5, 88454 Hochdorf
Telefon: +49 7351 1804 355
E-Mail:
Internet: https://fischer-edelstahltechnik.de/