Stand: 31. Mai 2023
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1.0 Liefer- und Rechnungsadresse
Fischer GmbH
Im Wasserfall 5
88454 Hochdorf
Telefon: +49 (0) 7351 1804-0
Mail:
(bzw. an die in den jeweiligen Bestellungen genannten Ansprechpartner)
2.0 Allgemeine Einkaufbedingungen
Die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Fischer GmbH werden durch diesen Leitfaden nicht berührt und behalten uneingeschränkte Gültigkeit.
3.0 Qualitätsmanagementsystem
4.0 Auftragsbestätigung
Bestellungen binden Fischer nur, wenn sie folgende Punkte innerhalb von 7 Tagen in Textform (Brief oder E-Mail) bestätigen:
• Fischer Artikelnummer
• Kreditorenartikelnummer
• verbindlicher Liefertermin (Voraussetzung für deren Einhaltung ist der Eingang der Waren bei der Fischer Warenannahme in Hochdorf)
• bestellte Menge (Bestellmenge ist einzuhalten)
• vorgegebener Preis (bei Positionen einer Bestellung ohne Preisangaben ist Fischer der entsprechende Preis abzgl. Rabatt unverzüglich bekanntzugeben bzw. zur Freigabe vorzulegen. Bei einem Positionswert < EUR 100 ist eine Bekanntgabe auf der Bestätigung ausreichend; bei einem Positionswert > EUR 100 ist eine Freigabe von seitens Fischer in Textform (Brief oder E-Mail) erforderlich)
• vorgegebene Zeichnungsnummer mit Revisionsstand (technische Details, die Sie in Auftragsbestätigungen von Zeichnungsteilen aufführen, werden von Fischer nicht überprüft. Die Verantwortung für die exakte Ausführung nach aktuellem Revisionsstand liegt bei Ihnen. Dabei beschreibt die vorgegebene Zeichnungsnummer mit Revisionsstand eindeutig den Auftragsinhalt. Dadurch ist Fischer nicht verpflichtet falschen oder abweichenden Angaben zu widersprechen. Liegt Ihnen der aktuelle Revisionsstand nicht vor, fordern Sie diesen bitte bei unserer Technik an).
• vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen, mündliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von Fischer. Bestätigungen, Änderungen oder Ergänzungen müssen in Textform (Brief oder E-Mail) erfolgen. Fischer behält sich das Recht zu Änderungen der Aufträge in Bezug auf Menge, Konstruktion und Liefertermin vor. Die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich Mehr- oder Minderkosten, sind einvernehmlich zu regeln.
5.0 Beistellung
6.0 Liefermahnung
7.0 Lieferung
7.1 Versand
7.2 Verpackung
7.3 Liefermengen
7.3.1 Überlieferung
7.3.2 Unterlieferung
7.3.3 Teillieferung
7.4 erforderliche Daten auf Lieferpapieren
Das Fischer Wareneingangssystem setzt zwingend voraus, dass auf Ihren Lieferpapieren folgende Daten angegeben werden:
- Fischer-Bestellnummer
- Fischer-Artikelnummer
- Kreditoren-Artikelnummer
- Artikelbezeichnung
- Fischer-Zeichnungsnummer
- gelieferte Menge
- Angabe über Zeugnisse und notwendige Dokumente
7.5 beigestellte Prüf-/Messmittel, Werkzeuge, Vorrichtungen
7.6 zeichnungsgebundene Bauteile
7.6.1 Prüfberichte und Zeugnisse
7.6.2 Kennzeichnung
7.6.3 Abweichungen / Sonderfreigaben
8.0 Rechnung
9.0 Werkzeug- und Modellkosten
10.0 Geheimhaltung / Rückgabe technischer Unterlagen
11.0 Vergabe von Fertigungsaufträgen an Unterlieferanten
12.0 Reparaturen von Fischer-Werkzeugen, -geräten und -vorrichtungen
Fischer GmbH, Stand: 31.05.2023